Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten

Gesetzliche Krankenversicherung: mkk-mK (früher BKK VBU)
Wenn Sie bei der mkk-mK versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch mit mir vereinbaren und unmittelbar mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Die Abrechnung der durchgeführten Therapiesitzungen erfolgt direkt mit der mkk-mK. Dafür benötige ich lediglich eine Überweisung und einen ausgefüllten sowie unterschriebenen Konsiliarbericht von Ihrem Arzt (Hausarzt oder Psychiater). Den Konsiliarbericht erhalten Sie von mir im Erstgespräch.

Gesetzliche Krankenversicherung: Andere Kassen
Für alle anderen gesetzlichen Krankenkassen ist eine Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren nach §13 des Sozialgesetzbuches möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden Merkblatt:

⇒ Merkblatt zum Kostenerstattungsverfahren

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die genaue Handhabung der Kostenübernahme hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung ab. Ich empfehle Ihnen, sich vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten zu erhalten. Gerne unterstütze ich Sie anschließend bei der Beantragung der Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Berufsgenossenschaften (BG)
Die Kosten einer Psychotherapie, die durch die Berufsgenossenschaften übernommen werden, variieren je nach Art und Umfang der Behandlung. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen, wenn die Therapie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist.

         Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch BG

  • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Die Therapie muss im Zusammenhang mit einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit stehen.
  • Ärztliche Verordnung: Eine psychotherapeutische Behandlung muss von einem Durchgangsarzt (D-Arzt) verordnet und von der BG genehmigt werden.
  • Anerkennung durch die BG: Die Kostenübernahme durch die BG erfolgt nach Prüfung und Anerkennung des Anspruchs.

Selbstzahler
Für Selbstzahler erfolgt die Abrechnung der psychotherapeutischen Gespräche ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beratung
Auch für Beratungsleistungen gilt die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage.